Durch das Haushaltsgesetz 2019 wurde eine Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn (CISSM) eingeführt, in deren Genuss Arbeitnehmer (und Auszubildende1) kommen können, die einen monatlichen Bruttolohn zwischen 1.500 EUR und 3.000 EUR beziehen.
Zweck der CISSM ist eine Aufwertung des Mindestlohns, eine Maßnahme, die mit einer Heraufsetzung des Bruttobetrags des sozialen Mindestlohns (SSM) um 2,01 % einhergeht, um die Verpflichtung der Regierung zu erfüllen, den SSM um 100 EUR anzuheben. Die CISSM gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.